EX-Beheizungen

Explosionsschutz Klassifizierung

 Zonen – Explosionsgruppen – Temperaturklassen

Einführung 
Explosionsgefährdete Bereiche werden in Zonen eingeteilt, die Betriebsmittel in Gerätegruppen und Gerätekategorien. Bei einem zertifizierten Gerät kann man auf Grund der Kennzeichnung am Typenschild erkennen, für welche Zone das explosionsgeschützte Betriebsmittel eingesetzt werden darf.

Einteilung in Gerätegruppen 
Die Geräte werden in Gruppen I und II aufgeteilt, wobei sich die Gruppe I sich mit dem Bergbau „unter Tage“ und die Gruppe II mit dem Gas- und Staubexplosionsschutz in allen anderen Anwendungen beschäftigt.

Einteilung in Zonen 
Explosionsgefährdete Bereiche werden in sechs Zonen eingeteilt, wobei sich die Einteilung nach der Wahrscheinlichkeit richtet, wie häufig und wie lange damit zu rechnen ist, dass eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftritt. Es wird dabei zwischen brennbaren Gasen, Nebeln, Dämpfen und brennbaren Stäuben unterschieden. 
Für Gase-Nebel-Dämpfe ergeben sich die Zonen 0, 1 und 2, wobei die Anforderungen an die dort eingesetzten Betriebsmittel von Zone 2 nach 0 steigend sind. 
Für Stäube ergeben sich die Zonen 20, 21 und 22, wobei die Anforderungen an die dort eingesetzten Betriebsmittel von 22 nach 20 steigend sind.

Einteilung in Zündschutzarten 
Die Zündschutzart hingegen stellt kein Qualitätsmerkmal dar sondern ist eine für das Betriebsmittel gewählte konstruktive Lösung zur Realisierung des Explosionsschutzes.

für elektrische Betriebsmittel in Gas

  • Eigensicherheit Ex i
  • Druckfeste Kapselung Ex d
  • Erhöhte Sicherheit Ex e
  • Überdruckkapselung Ex p
  • Ölkapselung Ex o
  • Vergusskapselung Ex m
  • Sandkapselung Ex q
  • Zündschutzart für Zone 2 Ex n
  • Spezielle Zündschutzart Ex s

für nichtelektrische Betriebsmittel

  • Schutz durch schwadenhemmende Kapselung Ex fr
  • Druckfeste Kapselung Ex d
  • Eigensicherheit Ex g
  • Konstruktive Sicherheit Ex c
  • Zündquellenüberwachung Ex b
  • Überdruckkapselung Ex p
  • Flüssigkeitskapselung Ex k

für elektrische Betriebsmittel in Staub

  • Überdruckkapselung Ex pD
  • Eigensicherheit Ex iD
  • Vergusskapselung Ex mD
  • Schutz durch Gehäuse Es tD

 

 

Hillesheim  Geräte und Heizungen sind für Gase in Zone 1/2 und für Stäube in Zone 21/22 zugelassen

Einteilung in Gerätekategorien 
Über die Gerätekategorie wird bestimmt, welches Betriebsmittel in welcher Zone eingesetzt werden darf. Dabei gibt es wiederum sechs Gerätekategorien. Die Kategorien 1G, 2G und 3 G sind Einteilungen für den Gasexplosionsschutz (G = Gas); dabei sind Betriebsmittel mit 1 G für Zone 0, 1 und 2, Betriebsmittel mit 2 G für Zone 1 und 2 und Betriebsmittel mit 3 G für Zone 2 geeignet. Die Kategorien 1D, 2D und 3 D sind Einteilungen für den Staubexplosionsschutz (D = Dust); dabei sind Betriebsmittel mit 1 D für Zone 20, 21 und 22, Betriebsmittel mit 2 D für Zone 21 und 22 und Betriebsmittel mit 3 D für Zone 22 geeignet.

Explosionsgruppen, Temperaturklassen 
Werden über die Gerätegruppe und Gerätekategorie bestimmt, in welchen Zonen ein Betriebsmittel eingesetzt werden kann. Sie wird über die Explosionsgruppe und Temperaturklasse bestimmt, für welche Medien innerhalb der Zonen das Betriebsmittel eingesetzt werden darf.

Einteilung in Explosionsgruppen 
Je nach Zündschutzart werden explosionsgeschützte Betriebsmittel für Gase, Nebel und Dämpfe in drei Explosionsgruppen (IIA-IIB-IIC) unterteilt. Die Explosionsgruppe ist ein Maß für die Zünddurchschlagfähigkeit von Gasen (explosionsfähiger Atmosphäre). Die Anforderungen an das Betriebsmittel steigen von II A nach II C.

Einteilung in Temperaturklassen 
Die explosionsgeschützten Betriebsmitteln die innerhalb des Ex-Bereiches installiert werden, sind in sechs Temperaturklassen (T1 bis T6) unterteilt. Die Temperaturklasse ist nicht – wie häufig fälschlicherweise interpretiert – die Einsatztemperatur des Betriesmittels, sondern die am Betriebsmittel maximal zulässige Oberflächentemperatur, die bezogen auf + 40 °C Umgebungstemperatur an keiner Stelle der Oberfläche und zu keinem Zeitpunkt überschritten werden darf. Die maximale Oberflächentemperatur muss in jedem Fall kleiner sein als die Zündtemperatur des umgebenden Mediums. Die Anforderungen an das Betriebsmittel steigen von T1 nach T6.

 

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